AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der LD-solutions GMBH

1. ALLGEMEINES

a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

b) Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmen sind.

c) Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

a) Unsere Angebote sind unverbindlich und stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar, ein Angebot zu stellen.

b) Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Vertragsangebot.

Der Kunde hat in seiner Bestellung seine genauen Daten, insbesondere seinen vollständigen Namen und die Adresse, bekannt zu geben. Kunden, die Unternehmer sind, haben weiters ihre Firmenbuchnummer und ihre UID offen zu legen.

c) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Angebotes anzunehmen. Der Vertrag gilt erst mit der Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

d) Der von uns zu erbringende Leistungsumfang ist in der Bestellung sowie der Annahme dieser Bestellung umschrieben. Die in Anzeigen, Preislisten, Prospekten und auf Homepages angegebenen Mengen-, Maß-, Gewichts- und Analyse- bzw. sonstigen Leistungsdaten, Eigenschaften, Einzelpreise und Konditionen sind grundsätzlich unverbindlich.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Sofern nicht gesondert andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart sind, ist der Kunde verpflichtet innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung den Rechnungsbetrag ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unseres Unternehmens zu bezahlen.

b) Im Falle von gesonderten Zahlungsmodalitäten mit Berechtigungen zum Skontoabzug, gilt. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn alle Zahlungen (Schlusszahlung und alle Teilzahlungen) fristgerecht innerhalb der Skontofrist geleistet wurden. Ein Skontoabzug auf Teilrechnungen ist vorweg unzulässig. Vertritt der Kunde die Meinung, eine von uns gestellte Rechnung nicht bzw. nicht im vollen Umfang zahlen zu müssen, hat er dies uns innerhalb der Skontofrist unter Angabe der konkreten Gründe bekannt zu geben. Tut er dies nicht oder stellt sich der Einbehalt der Zahlung als unbegründet heraus, verliert der Kunde die Berechtigung zum Skontoabzug. Eine Zahlung gilt dann als fristgerecht geleistet, wenn der Zahlungsbetrag innerhalb der Skontofrist uns zur Verfügung steht (z.B. durch Barzahlung, Valutatag des Geldeinganges auf unserem Bankkonto).
c) Im Geschäft mit Unternehmern sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt 12% Verzugszinsen zu berechnen. Für den Fall, dass ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zahlungen in Verzug ist, werden 5% Verzugszinsen p.a. vereinbart. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

d) Kunden, die Unternehmer sind, verpflichten sich bei Zahlungsverzug alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

e) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnet werden.
f) Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Ware herauszuverlangen.

g) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

4. LIEFERFRIST UND LIEFERUNG

a) Wir bemühen uns, die genannten Ausführungstermine und Lieferfristen einzuhalten, Lieferzeitangaben bzw. Termine sind aber stets unverbindlich. Geraten wir dennoch mit unserer Lieferung in Verzug, so ist der Kunde erst nach schriftlicher Mahnung bzw. Nacherfüllungsverlangen und Setzung einer dreiwöchigen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Einseitige Leistungsänderungen durch uns, wie insbesondere von Maßen sowie Mustern und Mehr- oder Mindermengen, wobei diese Abweichungen 10% der Auftragsmenge mehr oder minder nicht überschreiten dürfen, sind dem Kunden zumutbar, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.

b) Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.

c) Der Gefahrenübergang erfolgt auf den Kunden in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, auch wenn frachtfreie Lieferung oder Lieferung durch Fahrzeuge von uns vereinbart wurde.

d) Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen.

5. SCHADENERSATZ

a) Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, hat dieser jede Lieferung unverzüglich auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen, bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.

b) Auch verdeckte Mängel sind vom Unternehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, und zwar ebenfalls schriftlich in detaillierter Weise, spätestens binnen acht Tagen. Festgehalten wird ausdrücklich, dass für einen Verbraucher diese Regelung nicht gilt.

c) Wiederum im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach unserer Wahl durch Austausch, Verbesserung oder Preisminderung zu erfüllen. Der Kunde verzichtet im beidseitigen Unternehmergeschäft auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt an unserem Werk. Für den Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, sind Schadenersatzansprüche aller Art uns gegenüber ausgeschlossen, sofern uns vom Kunden nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.

e) Gegenüber unseren Kunden, die Verbraucher sind, haften wir nur für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (insbesondere Sachschäden) haften wir nur, wenn diese durch unser Unternehmen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt wurden.

6. VERJÄHRUNGSFRISTEN

a) Für Verbraucher gelten dazu die gesetzlichen Gewährleistungs- sowie Schadenersatzbestimmungen.

b) Für Unternehmer gelten diese Bestimmungen mit der Modifizierung, dass die Gewährleistungsfrist sechs Monate ab Lieferung beträgt und mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse beginnt. Im Geschäft mit Unternehmern verlängern, hemmen oder unterbrechen Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen die Gewährleistungsfrist nicht. Schadenersatzansprüche unserer Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten ab Lieferung, gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB bei Geschäftsabschlüssen mit Unternehmern wird ausgeschlossen. Auch Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen. Den Unternehmer berechtigt die Geltendmachung von Mängeln nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kauf- oder Werklohnes vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu verwahren. Der Kunde hat jedweden Zugriff Dritter auf die Ware sowie jedwede Beschädigung und Vernichtung der Ware uns unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen entstehen.

b) Sofern unser Kunde Unternehmer ist, ist er berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Unser Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten entstanden sind und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Rechnungen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung bereits hiermit an.

Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8. ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND

a) Es gilt das österreichische Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtsform nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Firmensitz sachlich zuständige, österreichische Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

b) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

GENERAL TERMS AND CONDITIONS OF LD-solutions GMBH

CONDITIONS GÉNÉRALES DE VENTE D‘ LD-solutions GMBH